
FKG München
München legt drauf — auf die Bundesförderung.
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude stockt die BEG auf und reagiert auf Münchner Bau- und Mietpreise. Wir sagen Ihnen, welche Bausteine für Ihr Gebäude greifen — und in welcher Reihenfolge Sie beantragen müssen.
Ein Schritt Richtung Klimaneutralität 2035
München will bis 2035 klimaneutral sein — ein Ziel, das ohne den Gebäudebestand nicht zu erreichen ist. Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, kurz FKG, ist dafür das städtische Instrument.
Der Ansatz ist bemerkenswert konkret: In seinem größten Teil ist das FKG keine parallele Förderung, sondern ein Aufstocker. Bei Effizienzmaßnahmen, Heizungstausch und Sanierungsstandards (Kapitel 1 bis 3) ist eine BEG-Förderung sogar Voraussetzung. Die Stadt begründet das mit einer Rechnung, die für München spezifisch ist: Hohe Bau- und Sanierungskosten treffen auf einen Wohnungsmarkt, in dem drei Viertel der Haushalte zur Miete wohnen. Fördermittel dämpfen die Umlage auf die Mieten.
Eigenständig — also ohne Bundesförderung — gehen dagegen der klimagerechte Gebäudestandard nach Kapitel 4, die Photovoltaik-Förderungen und die Beratung zu Gebäude- und Wärmenetzen.
Für Sie heißt das praktisch: Bei den gekoppelten Kapiteln führen Sie zwei Verfahren parallel, und die Reihenfolge muss bei beiden stimmen. Das ist der Punkt, an dem in der Praxis am meisten Geld verloren geht.
Was Sie mitbringen müssen
Hier entscheidet sich, ob überhaupt gefördert wird. Diese Punkte prüfen wir vor allem anderen.
Bewilligte Bundesförderung. Für die Kapitel 1 bis 3 muss für dieselbe Maßnahme ein BEG-Antrag gestellt werden. Das FKG stockt auf, es ersetzt nichts.
Energieeffizienzklasse E bis H. Bei Effizienzmaßnahmen nach Kapitel 1 muss das Gebäude vor der Sanierung die Klasse E, F, G oder H auf Grundlage einer Bedarfsberechnung vorweisen — nachgewiesen über den iSFP. Bei schrittweiser Sanierung zählt der Ausgangszustand des ersten iSFP.
Ein iSFP, der die Münchner Kriterien erfüllt. Nicht jeder Sanierungsfahrplan genügt. Er muss eine schrittweise Sanierung darstellen, spätestens 2035 einen zugelassenen Zielstandard erreichen (EH 55 oder EH 40, jeweils auch EE/NH; bei Denkmälern die Denkmal-Standards), die beantragte Maßnahme enthalten und produkt-, anbieter- und vertriebsneutral sein. Anerkannt werden iSFPs ab dem 19.01.2024 sowie geförderte Energieberaterberichte der FKG-Sanierungsberatung vom 20.07.2022 bis 18.01.2024. Eine BAFA-Förderung des iSFP ist nicht verpflichtend.
Umsetzung im gesamten Gebäude. Die Maßnahmen müssen für das gesamte Gebäude umgesetzt werden, nicht nur für einzelne Wohnungen.
Förderantrag vor Auftrag. Ein früher geschlossener Vertrag ist ausnahmsweise unschädlich, wenn seine aufschiebende oder auflösende Bedingung sich ausdrücklich auf die Reservierung der FKG-Fördermittel bezieht. Ohne diesen Bezug ist die Förderung verloren.
Beim Heizungstausch gibt es harte Ausschlüsse
Die kosten im Ernstfall die gesamte FKG-Förderung für Kapitel 2 — deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten:
• Für mindestens eine Wohnung des Gebäudes wird im Rahmen der BEG EM der Klimageschwindigkeitsbonus und/oder der Einkommensbonus beantragt. Ausnahme: Die Zusatzförderung für Grundwasser- und Erdwärmepumpen bleibt auch dann möglich.
• Es kommen fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Kohle), gasförmige oder flüssige Biomasse oder Wasserstoff zum Einsatz. Für den Strom einer Wärmepumpe und für SWM-Fernwärme gilt das nicht.
• Eine Versorgung des Gebäudes mit Fernwärme ist vorhanden oder möglich. Ob Ihr Gebäude an das SWM-Netz angeschlossen werden kann, klären die Stadtwerke München.
Der letzte Punkt ist in München der folgenreichste: Er greift schon, wenn ein Fernwärmeanschluss möglich wäre — nicht erst, wenn er besteht.
Bund und Stadt zusammen: die 60-Prozent-Grenze
Weil das FKG aufstockt, greift die Kumulierungsgrenze der BEG: Übersteigt die Summe aus Bundes- und städtischer Förderung 60 % der förderfähigen Kosten, kürzt die Stadt die FKG-Förderung entsprechend — inklusive der Bonusmaßnahmen.
Eine Ausnahme gibt es: Die Zusatzförderung für Grundwasser- und Erdwärmepumpen fällt ausdrücklich nicht unter diese Grenze.
Was gefördert wird
Sechs Förderbereiche, von der Dämmung bis zum Balkonkraftwerk. Die Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten.
| Kap. | Maßnahme | Fördersatz |
|---|---|---|
| 1 | Effizienzmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), HeizungsoptimierungGrundförderung 5 %, mit allen drei Zuschlägen bis zu 20 %. Setzt eine BEG-EM-Förderung, einen iSFP nach Münchner Kriterien und die Energieeffizienzklasse E bis H vor der Sanierung voraus. | 5 % + bis zu 3 × 5 % |
| 2.1 | Solarthermische Anlagen | 15 % |
| 2.2.1 | Luft-Wärmepumpen und sonstige Wärmepumpen | 15 % |
| 2.2.2 | Grundwasser- und Erdwärmepumpen15 % Grundförderung, zusätzlich 30 % auf die Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze — maximal zusätzlich 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Liegen die Kosten nicht über der BEG-Höchstgrenze, entfällt die Zusatzförderung. Die Zusatzförderung ist der Sonderfall im FKG: Sie bleibt auch möglich, wenn bei der BEG der Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus beantragt wurde, und fällt nicht unter die 60-%-Kumulierungsgrenze. | 15 % + 30 % |
| 2.3 | Gebäudenetz sowie Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz | 15 % |
| 3 | Sanierungsstandards: Effizienzhaus im Bestand (EH 55 oder besser)Setzt eine bewilligte BEG-Förderung für Wohngebäude voraus. | 10 % + bis zu 3 × 5 % |
| 4 | Klimagerechte Gebäudestandards: Sanierung mit Lebenszyklus-TreibhausgasbilanzNicht an die BEG gekoppelt. Verlangt eine Bilanzierung der CO₂-Emissionen über Bau und Betrieb. | 15 % + bis zu 3 × 5 % |
| 5.1 | PhotovoltaikberatungDes Beratungshonorars, maximal 3.000 € bei einer oder zwei Wohneinheiten, 15.000 € ab drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden. | 60 % |
| 5.2 | Mieterstrommodelle (Selbstversorgergemeinschaften)Begrenzt auf die förderfähigen Investitionskosten. | 200 €/kWp |
| 5.3 | Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)Bis 800 Wp je Wohneinheit, maximal 50 % der Investitionskosten. Für Inhaber*innen eines gültigen München-Passes 95 % der förderfähigen Kosten. | 0,40 €/Wp |
| 6 | Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und WärmenetzeDes Beratungshonorars, maximal 25.000 € je Antrag, wenn juristische und ingenieurtechnische Beratung gemeinsam beantragt werden — bei getrennter Beantragung je 12.500 €. | 50 % |
Die Spalte „Kap.“ verweist auf die Kapitel des FKG-Richtlinienhefts, damit Sie jeden Wert nachschlagen können.
Die drei Zuschläge — der eigentliche Hebel
Sie gelten für Effizienzmaßnahmen, Sanierungsstandards und klimagerechte Gebäudestandards und sind kumulierbar. Aus 5 % Grundförderung können damit 20 % werden.
| Zuschlag | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Worst-First-Zuschlag | + 5 % | Für Gebäude, die vor der Sanierung auf Grundlage einer Bedarfsrechnung die Energieeffizienzklasse G oder H aufweisen. Bei Einzelmaßnahmen zusätzlich nur dann, wenn der iSFP mindestens den EH-55-Standard erreicht — das gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude. |
| Mehrfamilienhaus-Zuschlag | + 5 % | Für Gebäude ab drei Wohneinheiten. |
| Gebiets-Zuschlag | + 5 % | Für Gebäude in Gebieten, die im Kommunalen Wärmeplan als „Gebiet mit Wärmepumpe nach Sanierung“ oder als „Prüfgebiet“ ausgewiesen sind — sowie zeitlich befristet in Gebieten mit integriertem Quartiersansatz oder aufsuchender Energieberatung. Der Wärmeplan wird jährlich aktualisiert, die Gebiete stehen im Geoportal. |
Die Zuschläge hängen am Gebäude, nicht an der Maßnahme
Das ist der Grund, warum sich eine Prüfung vorab lohnt: Ob Sie 5 % oder 20 % bekommen, entscheidet sich überwiegend an der Energieeffizienzklasse vor der Sanierung, an der Zahl der Wohneinheiten und an der Lage des Grundstücks — nicht daran, welches Bauteil Sie anfassen. Beim Worst-First-Zuschlag kommt allerdings eine Anforderung an den iSFP beziehungsweise den erreichten Sanierungsstandard hinzu.
Beim Gebiets-Zuschlag kommt hinzu, dass der Kommunale Wärmeplan jährlich aktualisiert wird. Ein Gebäude, das heute keinen Zuschlag bekommt, kann nächstes Jahr im Fördergebiet liegen — und umgekehrt.
Bonusmaßnahmen
Zusätzlich zu den Förderbereichen — von der Fachplanung über Passivhaus-Zertifizierung bis zu Recycling-Baustoffen.
| Bonus | Fördersatz |
|---|---|
| Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte MaßnahmenBei Einzelmaßnahmen maximal 1.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 400 € je Wohneinheit ab drei Wohneinheiten (höchstens 4.000 € je Gebäude). Bei Energiestandards maximal 2.000 € beziehungsweise 800 € je Wohneinheit (höchstens 8.000 € je Antrag). | 20 % |
| Energetische Fachplanung und Baubegleitung als unabhängige FKG-MaßnahmeNur in Verbindung mit dem klimagerechten Gebäudestandard nach Kapitel 4 — keine frei stehende Fachplanungsförderung. Maximal 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 20.000 € ab drei Wohneinheiten. Förderfähig sind nur die Leistungsanteile, die sich auf die energetische Planung beziehen. | 50 % |
| Passivhaus-ZertifizierungDer Honorarkosten, maximal 10.000 €. Nur mit einem Sanierungsstandard nach Kapitel 3 oder einem klimagerechten Gebäudestandard nach Kapitel 4 kombinierbar. | 80 % |
| Nachwachsende RohstoffeJe Kilogramm langfristig im Gebäude verbautem kohlenstoffspeicherndem Baustoff, maximal 80.000 € je Gebäude beziehungsweise 100 % der Investitionskosten. | 0,80 €/kg |
| Recycling-Baustoffe10 % der förderfähigen Kosten, maximal 80.000 € je Gebäude — 30 % und maximal 100.000 € bei Wiederverwendung von Bauteilen oder wenn eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist. | 10 % / 30 % |
| Integrale Planungsleistungen zum kreislauffähigen BauenMaximal 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 20.000 € ab drei Wohneinheiten. Umfasst die Fachplanerleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 nach HOAI. Nur mit Kapitel 3 oder 4 kombinierbar. | 50 % |
Stand aller Angaben auf dieser Seite: 26.08.2026 (Richtlinienheft gültig ab 02.07.2026). Das Heft wird mehrmals jährlich neu gefasst — Fördersätze und Bedingungen ändern sich entsprechend. Quellen: FKG-Richtlinienheft der Landeshauptstadt München, gültig ab 02.07.2026; Förderportal der Stadt München; Geoportal München — Gebiete mit Gebiets-Zuschlag. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls — eine Förderzusage können wir daraus nicht ableiten.
Antragstellung und Abwicklung
Alles läuft über das städtische Förderportal — und zwar in dieser Reihenfolge.
- Registrierung im Förderportal
Einmalig. Wer bei früheren städtischen Programmen schon dabei war, nutzt dieselben Anmeldedaten. Die Registrierungs-E-Mail ist auch der Kommunikationskanal — und das Portal ist nicht für Smartphones gemacht.
- Antrag einreichen — vor der Auftragsvergabe
Unterlagen sind dabei noch nicht nötig: Angaben zur Person, allgemeine Gebäudedaten und eine Kostenschätzung genügen. Wichtig: Alles, was gefördert werden soll, muss in diesen ersten Antrag — nachträglich ergänzen ist nicht möglich.
- Auf die Mittelbindung warten
Der Status wechselt von „Eingereicht“ auf „Mittel gebunden“, verbunden mit der Nachricht, dass beauftragt werden darf. Erst dann — es sei denn, der Vertrag enthält die Bedingung, die sich ausdrücklich auf die FKG-Mittelreservierung bezieht.
- Beauftragen und umsetzen
Innerhalb der Fristen. Eine Verlängerung ist über das Portal möglich, allerdings nicht bei allen Fördermaßnahmen.
- Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb von drei Jahren müssen die Maßnahmen fertig und die Unterlagen hochgeladen sein; eine Verlängerung auf vier Jahre ist vor Fristablauf über das Portal beantragbar. Auch der Nachweis über die ausgezahlte Bundesförderung muss vorliegen. Wir erstellen die energetischen Nachweise und achten auf die Kumulierungsgrenze, damit am Ende nicht gekürzt wird.
Häufige Fragen zum FKG
Für die Einzelmaßnahmen nach Kapitel 1 und 2 ja. Die Begründung der Stadt: Wer in Schritten saniert, braucht eine Reihenfolge, sonst verbaut man sich den nächsten Schritt.
Wichtig ist aber: Nicht jeder Sanierungsfahrplan genügt. Er muss eine schrittweise Sanierung darstellen, spätestens 2035 einen zugelassenen Zielstandard erreichen (EH 55 oder EH 40, jeweils auch als EE- oder NH-Variante; bei Denkmälern die entsprechenden Denkmal-Standards), die beantragte Maßnahme selbst enthalten und produkt-, anbieter- sowie vertriebsneutral sein. Anerkannt werden iSFPs ab dem 19.01.2024 — sowie geförderte Energieberaterberichte der städtischen Sanierungsberatung vom 20.07.2022 bis 18.01.2024.
Anders als beim iSFP-Bonus des Bundes muss der iSFP für das FKG nicht vom BAFA gefördert worden sein. Er kann, muss aber nicht.
Für die klimagerechten Gebäudestandards nach Kapitel 4, für die Photovoltaik-Förderungen und für die Beratungsleistungen zu Netzen gilt die iSFP-Pflicht nicht.
Nicht nur das — bei den Kapiteln 1, 2 und 3 müssen Sie es. Eine bewilligte BEG-Förderung ist dort Voraussetzung, das FKG stockt sie auf. Die Stadt schließt damit bewusst die Lücke zwischen der Bundesförderung und den Münchner Baupreisen.
Es gibt allerdings eine Falle, die die gesamte FKG-Heizungsförderung kostet: Wird bei der BEG für mindestens eine Wohnung des Gebäudes der Klimageschwindigkeitsbonus oder der Einkommensbonus beantragt, ist die FKG-Förderung nach Kapitel 2 ausgeschlossen. Man muss also rechnen, welcher Weg mehr bringt — beides geht nicht. Ausgenommen bleibt nur die Zusatzförderung für Grundwasser- und Erdwärmepumpen.
Aufpassen müssen Sie außerdem bei der Kumulierungsgrenze: Überschreitet die Summe aller öffentlichen Mittel die BEG-Grenze von 60 %, wird die FKG-Förderung entsprechend gekürzt — inklusive der Bonusmaßnahmen. Auch hier ist die Zusatzförderung für Grundwasser- und Erdwärmepumpen ausgenommen.
Der klimagerechte Gebäudestandard nach Kapitel 4 ist dagegen nicht an die BEG gekoppelt und steht für sich.
Es gilt „Förderantrag vor Auftrag“. Der sichere Weg: Sie beauftragen erst, wenn Sie die Benachrichtigung haben, dass die beantragten Maßnahmen beauftragt werden dürfen.
Es gibt eine Ausnahme, die das Richtlinienheft ausdrücklich zulässt: Ein früher geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag ist unschädlich, wenn seine aufschiebende oder auflösende Bedingung sich ausdrücklich auf die Reservierung der FKG-Fördermittel bezieht. Der allgemeine Vorbehalt einer Förderzusage genügt dafür nicht — die Formulierung muss das FKG benennen.
Angenehm ist: Bei der Antragstellung müssen Sie noch keine Unterlagen einreichen. Es genügen Angaben zur antragstellenden Person, allgemeine Gebäudedaten und eine Kostenschätzung.
Ein Punkt, der Geld kosten kann: Bereits eingegangene Anträge lassen sich nicht nachträglich um weitere Antragspunkte ergänzen. Was Sie mitfördern lassen wollen, muss beim ersten Antrag mit hinein — deshalb lohnt es, vorher einmal vollständig durchzudenken.
Die drei Zuschläge von je 5 Prozentpunkten sind der eigentliche Hebel — sie können die Grundförderung von 5 % auf 20 % vervierfachen. Nur: Sie sind an Eigenschaften des Gebäudes gebunden, nicht an die Maßnahme.
Der Worst-First-Zuschlag setzt Energieeffizienzklasse G oder H vor der Sanierung voraus, nachgewiesen über eine Bedarfsrechnung. Der Mehrfamilienhaus-Zuschlag gilt ab drei Wohneinheiten. Beim Gebiets-Zuschlag entscheidet die Lage: Das Grundstück muss im Kommunalen Wärmeplan entsprechend ausgewiesen sein.
Ob Ihr Gebäude im richtigen Gebiet liegt, lässt sich im Geoportal der Stadt nachsehen — und der Wärmeplan wird jährlich aktualisiert, die Lage kann sich also ändern.
Nein. Die Stadt verzichtet wegen des Ziels Klimaneutralität 2035 ausdrücklich auf die Förderung von Öl- und Gasheizungen.
Der Ausschluss reicht weiter, als man denkt: Er gilt auch für gasförmige und flüssige Biomasse sowie für Wasserstoff. Für den Strom, mit dem eine Wärmepumpe läuft, und für SWM-Fernwärme gilt er nicht.
Und ein Ausschluss, der in München viele Gebäude betrifft: Ist eine Versorgung mit Fernwärme vorhanden oder möglich, entfällt die FKG-Förderung für den Heizungstausch. Ob Ihr Gebäude an das SWM-Netz angeschlossen werden kann, klären Sie direkt bei den Stadtwerken München — das sollte vor jeder Planung stehen.
Sie greift genau da, wo die Bundesförderung endet. Erd- und Grundwasserwärmepumpen sind wegen der Bohrung oder Brunnenanlage deutlich teurer als Luftwärmepumpen — und die BEG deckelt die förderfähigen Kosten.
Das FKG fördert deshalb zusätzlich 30 % auf genau den Teil der Kosten, der über der BEG-Höchstgrenze liegt: maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten.
Ein Beispiel aus dem Richtlinienheft: Bei 65.000 € förderfähigen Kosten und einer Wohneinheit liegen 35.000 € über der BEG-Grenze. Das FKG begrenzt das auf 30.000 € und fördert davon 30 % — also 9.000 € zusätzlich. Liegen die Kosten nicht über der BEG-Grenze, entfällt die Zusatzförderung ganz.
Achtung, hier stimmen zwei amtliche Quellen nicht überein: Das FKG-Heft rechnet in diesem Beispiel noch mit einer BEG-Höchstgrenze von 30.000 € für die erste Wohneinheit. Die KfW nennt seit dem 21.07.2026 aber 28.000 € — und dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 weiter. Am Ergebnis des Beispiels ändert das nichts, weil die FKG-Zusatzgrenze von 30.000 € greift. Für Ihren Fall rechnen wir mit dem aktuellen KfW-Wert.
Und ein Vorteil, der leicht übersehen wird: Diese Zusatzförderung ist der einzige FKG-Baustein, der auch dann möglich bleibt, wenn Sie bei der BEG den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus beantragt haben — und sie fällt nicht unter die 60-%-Kumulierungsgrenze.
Im Grundsatz ja, mit einem wichtigen Unterschied: Beim FKG gelten die BEG-Höchstgrenzen maximal je Bauteil — also einmal für das Dach, einmal für die Außenwände und so weiter.
Das ist unabhängig davon, ob Sie bei der BEG mehrere Anträge in verschiedenen Kalenderjahren gestellt haben. Wer über Jahre hinweg Bauteil für Bauteil saniert, sollte diesen Punkt kennen.
Ausschließlich online über das städtische Förderportal. Eine einmalige Registrierung ist nötig — wer sich für frühere Förderprogramme der Stadt schon registriert hat, nutzt dieselben Anmeldedaten.
Zwei praktische Hinweise aus dem Richtlinienheft: Die E-Mail-Adresse der Registrierung ist auch die Adresse, über die die Stadt mit Ihnen kommuniziert. Und das Förderportal ist nicht für mobile Geräte gemacht — nehmen Sie einen Rechner.
Unterlagen postalisch einzureichen ist nicht vorgesehen. Nach der Umsetzung reichen Sie den Verwendungsnachweis wieder über das Portal ein.
Wir prüfen, welche FKG-Bausteine für Ihr Gebäude überhaupt in Frage kommen, und rechnen das Zusammenspiel mit der Bundesförderung durch — inklusive der Kumulierungsgrenze, an der sonst gerne etwas wegfällt.
Weil FKG und BEG bei den Kapiteln 1 bis 3 aneinanderhängen, ist vor allem die Reihenfolge entscheidend: Antrag vor Auftrag, und zwar bei beiden Stellen. Das koordinieren wir.
Und wir erstellen den iSFP, der für die Einzelmaßnahmen-Förderung Voraussetzung ist.
Zur Bundesförderung, auf der das FKG aufsetzt, finden Sie Details auf unserer Seite zu BEG Einzelmaßnahmen. Weitere Fragen rund um Energieberatung und Sanierung beantworten wir in unseren häufigen Fragen.
Welche Bausteine greifen bei Ihrem Gebäude?
FKG und BEG greifen ineinander — und die Reihenfolge entscheidet. Klären wir im Gespräch, unverbindlich.
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