Pflicht ab sechs Wohnungen
Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen eine Heizung eingebaut, muss sie nach § 60c GModG hydraulisch abgeglichen werden — nach Verfahren B, mit schriftlicher Bestätigung. Sonst drohen bis zu 5.000 € Bußgeld.

Leistungen · Unabhängig von Förderung
Nicht mehr, nicht weniger. Der hydraulische Abgleich verteilt das Heizwasser so, dass alle Räume gleichmäßig warm werden — mit weniger Energie und weniger Geräuschen. In vielen Fällen ist er Pflicht, in fast allen Fördervoraussetzung.
Kurz gesagt: Beim hydraulischen Abgleich wird für jeden Heizkörper berechnet, wie viel warmes Wasser er braucht, und die Ventile werden entsprechend eingestellt. Das spart Energie, beseitigt Gluckern und ungleich warme Räume — und ist Voraussetzung für die Heizungsförderung.
Warmes Wasser sucht sich den Weg des geringsten Widerstands. In einer nicht abgeglichenen Heizung heißt das: Die Heizkörper nahe am Kessel bekommen zu viel, die weit entfernten zu wenig. Die Folge kennen viele — das Bad im Dachgeschoss wird nicht warm, während es im Wohnzimmer gluckert, und die Pumpe läuft auf Anschlag.
Der hydraulische Abgleich behebt das an der Wurzel. Zuerst wird für jeden Raum berechnet, wie viel Wärme er braucht. Daraus ergibt sich für jeden Heizkörper die nötige Wassermenge. Dann werden die Thermostatventile — oder bei der Fußbodenheizung die Verteiler — so voreingestellt, dass genau diese Menge durchfließt. Am Ende werden Pumpe und Vorlauftemperatur auf das neue Gleichgewicht angepasst.
Es gibt zwei Verfahren. Verfahren A schätzt die Heizlast grob nach Baualter und Fläche. Verfahren B berechnet sie raumweise nach Norm — aufwendiger, aber genau. Für die Bundesförderung ist seit 2023 nur noch Verfahren B zulässig, und auch die gesetzliche Pflicht in größeren Gebäuden verlangt es.

Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen eine Heizung eingebaut, muss sie nach § 60c GModG hydraulisch abgeglichen werden — nach Verfahren B, mit schriftlicher Bestätigung. Sonst drohen bis zu 5.000 € Bußgeld.
Wer eine geförderte Wärmepumpe oder einen anderen Wärmeerzeuger einbaut, muss den Abgleich nach Verfahren B nachweisen — unabhängig von der Gebäudegröße.
Als Heizungsoptimierung wird der Abgleich in Gebäuden mit bis zu fünf Wohnungen mit 15 % bezuschusst, mit Sanierungsfahrplan 20 %. Pumpentausch und Rohrdämmung dürfen mit hinein.
Eine Wärmepumpe ist nur mit niedriger Vorlauftemperatur sparsam. Der Abgleich zeigt, welche Heizkörper dafür reichen — und welche zu klein sind.
| Verfahren A | Verfahren B | |
|---|---|---|
| Heizlast | Schätzung nach Baualtersklasse und Fläche | Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831-1 mit den tatsächlichen Bauteilen |
| Genauigkeit | Grob — reicht für einfache Fälle | Genau — auch als Grundlage für die Heizkörperprüfung |
| Zulässig für | Freiwillige Optimierung ohne Förderung | BEG-Förderung (seit 2023 ausschließlich), Pflicht nach § 60c GModG, Effizienzhaus-Nachweis |
| Nachweis | Formular des VdZ | Bestätigungsformular des VdZ (Einzelmaßnahme, Effizienzhaus oder Nichtwohngebäude) |
Nach § 60c GModG ist der hydraulische Abgleich seit dem 01.10.2024 Pflicht, wenn in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten eine Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt wird. Dazu gehören die raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung, ob die Heizflächen für eine niedrige Vorlauftemperatur reichen, die Anpassung der Vorlaufregelung und eine schriftliche Bestätigung, die Mieter einsehen dürfen.
Daneben steht § 60b: Wasserheizungen ohne Wärmepumpe in Gebäuden ab sechs Wohnungen müssen einmalig geprüft und optimiert werden — bei Einbau vor dem 01.10.2009 bis zum 30.09.2027, bei jüngeren Anlagen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Betriebsjahren. Diese Prüfung kann über einen hydraulischen Abgleich nachgewiesen werden; wer beides zusammen macht, spart einen Termin.
Die früher oft zitierten Fristen 30.09.2023 und 15.09.2024 stammten aus einer Energiesparverordnung, die ausgelaufen ist. Sie gelten nicht mehr — die Pflicht nach § 60c dagegen schon.

Die BEG fördert den hydraulischen Abgleich als Teil der „Heizungsoptimierung“ beim BAFA — zusammen mit Pumpentausch, Absenkung der Vorlauftemperatur, Rohrdämmung und dem Umbau auf Flächenheizung. Bedingungen: Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohnungen, die Heizung ist älter als zwei Jahre, bei fossilen Anlagen nicht älter als zwanzig, und die Investition beträgt mindestens 300 € brutto. Der Fördersatz liegt bei 15 %, mit Sanierungsfahrplan bei 20 %. Der Tausch des Wärmeerzeugers selbst gehört nicht dazu.
Beim Heizungstausch über die KfW ist der Abgleich keine eigene Förderung, sondern Voraussetzung: Die technischen Mindestanforderungen verlangen ihn nach Verfahren B für jeden geförderten Wärmeerzeuger, in jedem Gebäude. Gleichwertige Verfahren — etwa temperaturbasierte — sind seit 2026 nur noch mit Zertifizierung nach der BAFA-Checkliste zulässig, und eine Heizlastberechnung bleibt auch dort nötig.
Stand der Angaben: 03.09.2026. Quellen: GModG § 60c — Hydraulischer Abgleich · GModG § 60b — Heizungsprüfung und -optimierung · BAFA — Heizungsoptimierung (BEG EM) · VdZ — Formulare hydraulischer Abgleich · BEG-FAQ des BMWE, Stand 17.03.2026. Fördersätze und Fristen ändern sich — verbindlich ist immer die jeweils gültige Richtlinie.
Gesetzlich verpflichtet sind Sie nicht — die Pflicht nach § 60c gilt ab sechs Wohnungen. Sobald Sie aber eine geförderte neue Heizung einbauen, ist der Abgleich nach Verfahren B Fördervoraussetzung, egal wie groß das Haus ist.
Und ohne Förderung? Lohnt er sich trotzdem, wenn Räume ungleich warm werden, es in den Leitungen rauscht oder die Heizung mit hoher Vorlauftemperatur läuft. Das sind die typischen Zeichen einer nicht abgeglichenen Anlage.
Nein. Das Thermostat regelt die Raumtemperatur, indem es das Ventil öffnet und schließt — es begrenzt aber nicht den maximalen Durchfluss. Ist der zu groß, schießt das Wasser durch den Heizkörper, kommt fast so heiß zurück, wie es hineingeflossen ist, und fehlt am Ende des Netzes. Der Abgleich setzt genau dort an: an der Voreinstellung des Ventils, die der Bewohner nicht verändert.
Haben Ihre Ventile keine Voreinstellung — bei älteren Anlagen häufig — werden die Ventileinsätze getauscht. Das gehört zur Maßnahme und ist förderfähig.
Beide, mit klarer Arbeitsteilung. Wir übernehmen die Berechnung: raumweise Heizlast, Prüfung der Heizflächen, Auslegung der Ventileinstellungen, Pumpe und Vorlauftemperatur. Das Ergebnis ist eine Einstellliste für jeden Heizkörper. Die Einstellung an den Ventilen macht Ihr Heizungsbauer — oder wir koordinieren einen Betrieb, mit dem wir zusammenarbeiten.
Das Bestätigungsformular des VdZ, das Förderstellen und Gesetz verlangen, füllen wir gemeinsam aus.
Der Verband der Deutschen Heizungsindustrie (VdZ) gibt das standardisierte Bestätigungsformular heraus, mit dem der hydraulische Abgleich gegenüber BAFA und KfW nachgewiesen wird. Es gibt Varianten für Einzelmaßnahmen, Effizienzhäuser und Nichtwohngebäude. Für Förderanträge ist seit 2023 nur noch das Formular für Verfahren B zulässig — es dokumentiert die raumweise Heizlast, die Heizflächen und die eingestellten Werte.
Genau das zeigt die Heizflächenprüfung im Verfahren B. Oft sind es nur einzelne Räume — dort wird der Heizkörper gegen einen größeren oder einen Niedertemperatur-Heizkörper getauscht, der Rest bleibt. Das ist deutlich günstiger, als das ganze Haus auf Fußbodenheizung umzubauen.
Manchmal zeigt die Rechnung auch, dass alles passt, weil die Heizkörper früher für ein ungedämmtes Haus mit 70 °C ausgelegt wurden und heute mit 50 °C auskommen. Das weiß man aber erst, wenn man rechnet.
Der Aufwand hängt von der Zahl der Heizkörper und der Unterlagenlage ab. Wir nennen Ihnen den Preis vorab. In Gebäuden mit bis zu fünf Wohnungen übernimmt das BAFA 15 % der Kosten für Berechnung, Ventileinsätze, Pumpentausch und Einstellung — mit Sanierungsfahrplan 20 %. Bei größeren Gebäuden ist der Abgleich beim Heizungseinbau Pflicht und läuft in den Kosten der Heizungsmaßnahme mit.
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und auf den Förderseiten BEG Einzelmaßnahmen.
Ungleich warme Räume, Rauschen in den Leitungen, eine geplante Wärmepumpe — drei gute Gründe für ein Gespräch.
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