Energieberater erklärt einem Paar Fördermöglichkeiten am Laptop

Leistungen · Mit Förderung

Kein Geld liegen lassen.

Bund, KfW, BAFA, Stadt München: Es gibt viele Töpfe, und sie greifen ineinander. Wir sagen Ihnen, welche für Ihr Vorhaben passen, in welcher Reihenfolge Sie beantragen müssen — und wo ein falscher Schritt die Förderung kostet.

Was heißt Fördermittelberatung bei uns?

Kurz gesagt: Wir verschaffen Ihnen den Überblick über alle Förderprogramme, die für Ihr Gebäude in Frage kommen, rechnen die Kombinationen durch und begleiten den Antrag bis zur Auszahlung.

Wer heute saniert oder eine neue Heizung einbaut, hat es mit mindestens zwei Förderstellen zu tun — und in München oft mit drei. Das BAFA fördert Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung, die KfW den Heizungstausch und die Sanierung zum Effizienzhaus, die Stadt München stockt beides mit ihrem eigenen Programm auf. Jedes Programm hat eigene Regeln, Fristen und Höchstgrenzen.

Fördermittelberatung heißt: Wir setzen diese Teile für Ihr konkretes Vorhaben zusammen. Welche Programme kommen überhaupt in Frage? Was lässt sich kombinieren, was schließt sich aus? Wo liegt die Kumulierungsgrenze? Und — die häufigste Fehlerquelle — in welcher Reihenfolge müssen Anträge und Aufträge erfolgen?

Was wir nicht tun: Ihnen eine Förderung zusagen. Das kann nur die Förderstelle, und jede Bewilligung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig, rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge gestellt wird.

Hände sortieren Antragsunterlagen neben Taschenrechner und Füller
Antrag vor Auftrag: Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung — nicht die Höhe der Rechnung.

Warum sollte ich das nicht selbst machen?

Die Reihenfolge stimmt

Der häufigste Fehler kostet die ganze Förderung: erst den Handwerker beauftragen, dann beantragen. Wir stellen sicher, dass der Antrag vor dem Vorhabenbeginn eingeht.

Bund und Stadt kombinieren

Das Münchner FKG setzt eine bewilligte Bundesförderung voraus — und schließt bestimmte Boni gegenseitig aus. Wir rechnen, welcher Weg für Ihr Gebäude mehr bringt.

Fristen im Blick

Die Heizungsförderung sinkt planmäßig ab Februar 2027, Boni laufen aus, Bedingungen ändern sich zur Jahresmitte. Wir wissen, wann ein Antrag noch zu alten Konditionen möglich ist.

Weniger Papier für Sie

Bestätigung zum Antrag, Technische Projektbeschreibung, Verwendungsnachweis — die Formulare sind unser Alltag. Sie unterschreiben, wir kümmern uns um den Rest.

Die Leistung im Detail

Die Programmlandschaft — wer fördert was?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der Kern. Sie hat drei Zweige, und dazu kommen die Energieberatung des BAFA und in München das städtische Förderprogramm. Die Tabelle ordnet, welche Stelle für welches Vorhaben zuständig ist.

Förderprogramme für Gebäude und ihre Zuständigkeit
VorhabenProgrammStelle
Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassenEnergieberatung für Wohngebäude (EBW)BAFA
Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung, BaubegleitungBEG Einzelmaßnahmen (Zuschuss)BAFA
Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz …)BEG Einzelmaßnahmen — HeizungsförderungKfW
Komplettsanierung zum EffizienzhausBEG Wohngebäude — Kredit mit TilgungszuschussKfW
Klimafreundlicher Neubau, mit oder ohne QNG-SiegelKlimafreundlicher Neubau (KFN), Wohneigentum für FamilienKfW
Aufstockung in MünchenSetzt bei Effizienzmaßnahmen, Heizungstausch und Sanierungsstandards eine bewilligte Bundesförderung voraus.Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)Stadt München

Die aktuellen Fördersätze und Bedingungen haben wir auf eigenen Seiten aufbereitet: BEG Einzelmaßnahmen und FKG München.

Die Reihenfolge, auf die es ankommt

Bei fast allen Programmen gilt: Als Vorhabenbeginn zählt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Gleichzeitig verlangt die BEG, dass bei der Antragstellung schon ein Vertrag vorliegt. Der Widerspruch löst sich über eine Vertragsklausel — und genau an dieser Stelle geht in der Praxis am meisten schief.

  1. Erstgespräch und Programmcheck

    Wir klären Ihr Vorhaben, prüfen die Förderfähigkeit des Gebäudes und sagen Ihnen, welche Programme und Boni überhaupt in Frage kommen.

  2. Planung und Angebote

    Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Antrag erbracht werden — sie gelten nicht als Vorhabenbeginn. Sie holen Angebote ein, wir prüfen sie auf die technischen Mindestanforderungen.

  3. Vertrag mit Förderbedingung

    Der Vertrag mit dem ausführenden Betrieb wird unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen. Beim FKG muss die Klausel das Programm ausdrücklich nennen. Wir sehen uns die Formulierung vor Ihrer Unterschrift an.

  4. Anträge stellen — in der richtigen Reihenfolge

    Bund zuerst, dann Stadt. Heizung bei der KfW, alles andere beim BAFA. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und die Technische Projektbeschreibung, die die Förderstellen vom Energieeffizienz-Experten verlangen.

  5. Umsetzung nach Zusage

    Erst wenn die Bewilligung da ist, wird beauftragt und gebaut. Wo die Förderung es verlangt, begleiten wir die Ausführung.

  6. Verwendungsnachweis

    Nach Abschluss bestätigen wir die fachgerechte Umsetzung und stellen die Belege zusammen. Dann wird ausgezahlt.

Energieberater erklärt einem Paar Fördermöglichkeiten am Laptop
Wir rechnen die Varianten vor Ihnen durch — mit und ohne Bonus, mit und ohne Aufstockung durch die Stadt.

Was die Fördermittelberatung selbst kostet

Ehrlich gesagt: Die reine Fördermittelberatung ist nicht förderfähig — das BEG-Infoblatt schließt sie ausdrücklich aus. Gefördert werden dagegen die Fachplanung und Baubegleitung, in der die Antragsvorbereitung in der Praxis meist enthalten ist, sowie der Sanierungsfahrplan. Beim reinen Heizungstausch über die KfW laufen die Kosten des Energieeffizienz-Experten in den förderfähigen Gesamtkosten mit. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welcher Anteil unserer Leistung in Ihrem Fall gefördert wird.

Stand der Angaben: 03.09.2026. Quellen: BEG-Richtlinien vom 17.07.2026 (BMWE) · KfW — Bundesförderung für effiziente Gebäude · BAFA — Energieberatung für Wohngebäude · Infoblatt förderfähige Maßnahmen BEG, Version 10.1 (07/2026). Fördersätze und Fristen ändern sich — verbindlich ist immer die jeweils gültige Richtlinie.

Häufige Fragen zu Fördermittelberatung

In der Regel nicht. Bei BEG und FKG muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein, und als Vorhabenbeginn zählt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags — nicht der erste Hammerschlag. Wer bereits beauftragt hat, hat die Förderung verloren.

Die Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vorher beauftragen. Sie gelten ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn. Sie können also erst planen lassen und dann beantragen.

Das hängt vom Vorhaben ab. Einzelmaßnahmen werden beim BAFA als Zuschuss ausgezahlt, die Heizung bei der KfW ebenfalls. Die Sanierung zum Effizienzhaus läuft dagegen über einen KfW-Kredit, bei dem ein Teil der Schuld als Tilgungszuschuss erlassen wird — Sie zahlen also weniger zurück, als Sie aufgenommen haben.

Ob sich der Effizienzhaus-Weg gegenüber einzelnen Zuschüssen lohnt, ist eine Rechnung, die wir für Ihr Gebäude durchführen. Seit Juli 2026 sind die Tilgungszuschüsse deutlich niedriger als früher, das verschiebt die Antwort in manchen Fällen.

Vieles ja, aber nicht alles. BAFA-Zuschuss für die Hülle und KfW-Zuschuss für die Heizung lassen sich kombinieren, mit getrennten Höchstgrenzen. Das Münchner FKG stockt die Bundesförderung auf — schließt aber die Heizungsförderung aus, wenn Sie bei der KfW den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus beantragt haben. Dann muss man rechnen, welcher Weg mehr bringt.

Außerdem gilt eine Kumulierungsgrenze: Überschreitet die Summe aller öffentlichen Mittel einen bestimmten Anteil der förderfähigen Kosten, wird gekürzt. Genau solche Zusammenhänge sind der Grund, warum wir die Kombination vorher durchrechnen.

Jede Bundesförderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel — einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Deshalb ist die Vertragsklausel so wichtig: Ohne Förderzusage wird der Vertrag mit dem Handwerker nicht wirksam, und Sie sitzen nicht auf einer Beauftragung, die Sie ohne Zuschuss nicht gewollt hätten.

Bereits bewilligte Anträge sind von späteren Änderungen in der Regel nicht betroffen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Umsetzung.

Für selbst genutzte Wohngebäude gibt es eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG. Sie ist eine Alternative zu BEG-Zuschüssen, nicht eine Ergänzung — für dieselbe Maßnahme geht nur eines von beiden.

Ob und in welcher Höhe sich das für Sie rechnet, ist eine steuerliche Frage, die wir nicht beantworten dürfen. Wir stellen Ihnen die technische Bescheinigung aus, die das Finanzamt verlangt — die Entscheidung treffen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, den iSFP-Bonus und die Baubegleitung: ja, zwingend — und zwar schon bei der Antragstellung. Für den reinen Heizungstausch und die Heizungsoptimierung genügt die Fachunternehmererklärung des Handwerkers, alternativ ebenfalls ein Experte.

Für die Sanierung zum Effizienzhaus und für den Klimafreundlichen Neubau ist der Experte in jedem Fall Pflicht. Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen und übernehmen diese Rolle.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und auf den Förderseiten BEG Einzelmaßnahmen und FKG München.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir im Erstgespräch — und sagen Ihnen auch, wenn sich ein Programm für Sie nicht lohnt.

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