Alles in einem Zug
Statt jahrelang Baustelle: Hülle, Fenster, Heizung und Lüftung werden gemeinsam geplant und passen zusammen. Die Heizung kann kleiner ausfallen, weil die Hülle gedämmt ist.

Leistungen · Mit Förderung
Wer sein Haus in einem Zug auf Effizienzhaus-Niveau bringt, bekommt von der KfW einen Kredit, von dem ein Teil erlassen wird. Wir rechnen den Nachweis, begleiten die Baustelle — und bestätigen am Ende, dass das Ziel erreicht ist.
Kurz gesagt: Ein Effizienzhaus ist ein saniertes Gebäude, das deutlich weniger Energie braucht als ein gesetzlich definiertes Referenzgebäude. Die Zahl im Namen sagt, wie viel: Ein Effizienzhaus 55 darf höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes haben. Dafür gibt es einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss — und wir sind der Experte, den die KfW vorschreibt.
Das Effizienzhaus ist der Maßstab der Bundesförderung für Komplettsanierungen. Die KfW definiert Stufen — 85, 70, 55, 40 und eine eigene Stufe für Baudenkmale — und vergibt dafür Kredite, bei denen ein Teil der Schuld erlassen wird. Je besser die Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss.
Damit ein Haus als Effizienzhaus gilt, reicht es nicht, gute Bauteile zu verbauen. Das Gesamtkonzept muss rechnerisch nachgewiesen werden: Wärmeschutz der Hülle, Anlagentechnik, Lüftung, erneuerbare Energien. Mindestens 65 % des Wärmebedarfs müssen aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme kommen. Diese Rechnung, den Effizienzhaus-Nachweis, führt der Energieeffizienz-Experte — und die KfW verlangt ihn zwingend.
Unsere Aufgabe reicht von der ersten Variantenrechnung über die Bestätigung zum Antrag bis zur Baubegleitung und der Bestätigung nach Durchführung, mit der der Tilgungszuschuss gutgeschrieben wird. Für Baudenkmale sind wir in der dafür nötigen Expertenkategorie eingetragen.

Statt jahrelang Baustelle: Hülle, Fenster, Heizung und Lüftung werden gemeinsam geplant und passen zusammen. Die Heizung kann kleiner ausfallen, weil die Hülle gedämmt ist.
Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit, davon je nach Stufe 5 bis 15 % Tilgungszuschuss — plus Boni für besonders schlechte Ausgangsgebäude und serielle Sanierung.
Für die Fachplanung und Baubegleitung stehen 10.000 € je Vorhaben (Mehrfamilienhaus 4.000 € je Wohneinheit) zur Verfügung, mit 50 % Tilgungszuschuss.
Ein Effizienzhaus landet in den besten Energieeffizienzklassen. Das zeigt sich im Energieausweis — und beim Verkauf oder der Vermietung.
Der Kredit „Wohngebäude – Kredit“ (Programm 261) finanziert bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der erreichten Stufe. Jede Stufe setzt die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) voraus; die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erfordert zusätzlich ein QNG-Zertifikat und bringt 5 Prozentpunkte mehr.
| Effizienzhaus-Stufe | EE-Klasse | NH-Klasse |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 10 % | 15 % |
| Effizienzhaus 55 | 5 % | 10 % |
| Effizienzhaus 70 | 0 % | 5 % |
| Effizienzhaus 85 | 0 % | 5 % |
| Effizienzhaus DenkmalNur für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz; ohne Anforderung an den Transmissionswärmeverlust. | 5 % | 10 % |
Dazu kommen zwei Boni: Der Worst-Performing-Building-Bonus von 10 Prozentpunkten für Gebäude, die vor der Sanierung zu den energetisch schlechtesten gehören — er gilt bei den Stufen 70 EE, 55 und 40. Und der Bonus für serielle Sanierung mit vorgefertigten Elementen, 15 Prozentpunkte bei den Stufen 55 und 40. Beide sind untereinander und mit der NH-Klasse kombinierbar.
Die KfW hat die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Ein Effizienzhaus 85 oder 70 in der EE-Klasse bekommt seitdem zwar noch den zinsgünstigen Kredit, aber keinen Tilgungszuschuss mehr. Ob sich der Effizienzhaus-Weg gegenüber Einzelmaßnahmen mit BAFA-Zuschuss noch rechnet, ist deshalb eine Frage, die wir für jedes Gebäude neu durchrechnen — die Antwort ist nicht mehr selbstverständlich. Vor dem 21.07.2026 zugesagte Kredite behalten ihre alten Konditionen.

Der Effizienzhaus-Nachweis ist mehr als eine Zahl. Zur Bestätigung gegenüber der KfW gehören das energetische Gesamtkonzept, die Berechnung von Effizienzhaus und Referenzgebäude, der Anteil erneuerbarer Energien, ein Wärmebrücken-, Luftdichtheits- und Lüftungskonzept, der sommerliche Wärmeschutz, die Prüfung der Luftdichtheitsmessung und der hydraulische Abgleich der Heizung. Für die Stufe 40 EE ist die Luftdichtheit messtechnisch nachzuweisen; eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist dort Pflicht.
Genau diese Bausteine sind einzeln auch unsere Leistungen — von der Wärmebrückenberechnung über die Blower-Door-Messung bis zum hydraulischen Abgleich. Beim Effizienzhaus kommen sie aus einer Hand.
Welche Stufe ist mit welchem Aufwand erreichbar? Wir rechnen zwei bis drei Varianten durch und stellen Kosten, Kredit und Tilgungszuschuss gegenüber — auch gegen den Weg über Einzelmaßnahmen.
Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA). Damit stellen Sie den Kreditantrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse — vor Beginn der Bauarbeiten.
Wir übergeben die Gebäudeparameter an Fachplaner und Handwerker, wirken bei Ausschreibung und Vergabe mit und prüfen die Aufträge auf Umfang und Qualität.
Baustellenbegehungen, Kontrolle der eingebauten Bauteile, Luftdichtheitsmessung, Abnahme der Heizungseinregulierung.
Wir bestätigen die Einhaltung der Anforderungen und stellen die Belegliste zusammen. Mit der Anerkennung durch die KfW wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Stand der Angaben: 03.09.2026. Quellen: KfW-Merkblatt 261, Stand 07/2026 · BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026 (BMWE) · KfW — Anpassungen der BEG 2026 · KfW-Merkblatt 263 (Nichtwohngebäude), Stand 07/2026. Fördersätze und Fristen ändern sich — verbindlich ist immer die jeweils gültige Richtlinie.
Seit dem 21.07.2026 gibt es für diese beiden Stufen in der EE-Klasse keinen Tilgungszuschuss mehr, nur den zinsgünstigen Kredit. Finanziell interessant werden sie erst mit der NH-Klasse (5 %) oder — beim Effizienzhaus 70 — mit dem Worst-Performing-Building-Bonus (10 %).
Oft ist es sinnvoller, entweder gleich die Stufe 55 anzustreben oder die Sanierung als Einzelmaßnahmen mit BAFA-Zuschuss und iSFP-Bonus zu planen. Das ist eine Rechnung, die wir für Ihr Gebäude konkret aufmachen.
Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs des Gebäudes aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt werden — etwa durch eine Wärmepumpe, Biomasse oder den Anschluss an ein Wärmenetz mit entsprechendem Anteil.
Seit der Richtlinie vom Juli 2026 ist diese Anforderung Voraussetzung für jede Effizienzhaus-Stufe. Ein Effizienzhaus mit Gasheizung gibt es nicht mehr.
Ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten für Gebäude, die vor der Sanierung zu den energetisch schlechtesten gehören — nachgewiesen über die Energieeffizienzklasse oder das Baujahr in Verbindung mit dem Zustand der Bauteile. Der Gedanke: Wer ein wirklich schlechtes Haus richtig saniert, spart am meisten Energie und soll dafür mehr bekommen.
Der Bonus gilt bei den Stufen 70 EE, 55 und 40 und ist mit dem Bonus für serielle Sanierung und der NH-Klasse kombinierbar. Ob Ihr Gebäude die Kriterien erfüllt, prüfen wir bei der Bestandsaufnahme.
Für das Effizienzhaus 40 EE ist die Luftdichtheit messtechnisch nachzuweisen — entweder am fertigen Gebäude oder während der Bauphase als Teil der Qualitätssicherung. Für die anderen Stufen ist die Messung Pflicht, wenn in der Berechnung eine besonders gute Luftdichtheit angesetzt wurde.
Unabhängig von der Pflicht empfehlen wir die Messung bei jeder Komplettsanierung: Sie ist die einzige Möglichkeit, Leckagen zu finden, solange man sie noch schließen kann.
Ja, mit einem eigenen Programm: „Nichtwohngebäude – Kredit“ (263) mit den Stufen Effizienzgebäude 70, 55, 40 und Denkmal. Der Kredit beträgt bis zu 2.000 € je Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 10 Millionen € je Vorhaben; die Tilgungszuschüsse liegen auf ähnlichem Niveau wie im Wohnbereich. Auch hier ist der Energieeffizienz-Experte Pflicht.
Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank oder Sparkasse — die KfW vergibt ihn nicht direkt. Grundlage ist unsere Bestätigung zum Antrag. Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt sein; Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.
Bewilligt wird unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, deshalb sollten Verträge mit Handwerkern eine Förderbedingung enthalten.
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Wir stellen beide Wege für Ihr Gebäude gegenüber. Mit Zahlen, nicht mit Bauchgefühl.
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