Sanierungsfahrplan-Unterlagen mit Gebäudeplänen auf einem Schreibtisch

Leistungen · Mit Förderung

Ihr Haus, Schritt für Schritt — mit Plan.

Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt, was Ihr Gebäude heute kann, was es einmal können soll — und in welcher Reihenfolge Sie dahin kommen, ohne sich etwas zu verbauen.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) überhaupt?

Kurz gesagt: Der iSFP ist ein bebilderter Fahrplan für Ihr Gebäude, den ein Energieeffizienz-Experte nach einem Vor-Ort-Termin erstellt. Der Bund bezahlt die Hälfte — und belohnt später jede Maßnahme daraus mit einem Bonus.

Stellen Sie sich vor, Sie wollen Ihr Haus in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren nach und nach in Ordnung bringen: irgendwann das Dach, irgendwann die Fenster, irgendwann die Heizung. Die Frage ist nur — in welcher Reihenfolge? Und was bringt welcher Schritt überhaupt? Genau das beantwortet der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP.

Am Anfang steht ein Termin bei Ihnen vor Ort. Wir schauen uns das Gebäude von außen und innen an, nehmen Bauteile und Heizung auf und sprechen darüber, wie Sie wohnen und was Sie sich vorstellen. Daraus rechnen wir den heutigen Zustand durch und entwickeln zwei bis fünf Maßnahmenpakete, die logisch aufeinander aufbauen.

Das Ergebnis bekommen Sie in zwei Dokumenten, die der Bund einheitlich vorgibt: „Mein Sanierungsfahrplan“ als anschauliche Zusammenfassung mit Farbskalen und Zeitstrahl, und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ mit den technischen Details, Kosten und Hinweisen für die Handwerker. Entwickelt hat das Format die Deutsche Energie-Agentur im Auftrag des Bundes; jeder iSFP in Deutschland sieht deshalb gleich aus.

Energieberaterin erklärt einem Paar am Küchentisch den Sanierungsfahrplan
Das Abschlussgespräch: Wir gehen den Fahrplan gemeinsam durch — Maßnahme für Maßnahme.

Wozu brauche ich den?

Die richtige Reihenfolge

Wer erst die Heizung tauscht und dann dämmt, kauft die Heizung zu groß. Der Fahrplan sortiert die Schritte so, dass jeder auf dem vorherigen aufbaut.

Mehr Förderung für jede Maßnahme

Setzen Sie eine Maßnahme aus dem Fahrplan um, steigt der BEG-Zuschuss um 5 Prozentpunkte — und die förderfähige Summe verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 € je Wohneinheit.

Der Bund zahlt die Hälfte

Die Erstellung wird mit 50 % des Honorars gefördert, bis zu 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohneinheiten.

Voraussetzung in München

Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude verlangt für Einzelmaßnahmen einen Sanierungsfahrplan, der bestimmte Kriterien erfüllt. Wir erstellen ihn so, dass er sie erfüllt.

Die Leistung im Detail

So läuft die Erstellung ab

Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe sind es sechs Schritte. Den größten Teil der Arbeit erledigen wir am Schreibtisch — Sie brauchen vor allem einmal Zeit für den Vor-Ort-Termin.

  1. Förderantrag stellen

    Vor Vertragsabschluss beantragen wir mit Ihrer Vollmacht den BAFA-Zuschuss. Der Antrag muss vor dem Auftrag eingehen — wer erst unterschreibt, hat die Förderung verloren.

  2. Vor-Ort-Termin

    Wir gehen durch das Gebäude, messen, fotografieren und nehmen Bauteile und Anlagentechnik auf. Rechnen Sie nach unserer Erfahrung mit zwei bis drei Stunden. Die Begehung ist vorgeschrieben — ein iSFP vom Schreibtisch aus ist nicht zulässig.

  3. Bilanz des Ist-Zustands

    Wir berechnen den energetischen Zustand nach dem Verfahren des Gebäudemodernisierungsgesetzes und ordnen Ihr Haus einer Effizienzklasse zu.

  4. Maßnahmenpakete entwickeln

    Zwei bis fünf Pakete in sinnvoller Reihenfolge — mit Kostenschätzung, Einsparung, Förderung und Hinweisen darauf, was Sie bei der Ausführung beachten müssen.

  5. Abstimmung mit Ihnen

    Bevor der Fahrplan gedruckt wird, besprechen wir ihn: Passt das Ziel? Passt das Tempo? Erst dann wird er endgültig.

  6. Übergabe und Verwendungsnachweis

    Im Abschlussgespräch erklären wir Ihnen die Dokumente. Danach reichen wir den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt.

Sanierungsfahrplan mit farbigem Zeitstrahl neben Gebäudeplänen
Der Fahrplan zeigt jede Maßnahme mit Zeitpunkt, Kosten und Wirkung — auf einen Blick lesbar.

Was der Bund dazugibt

Gefördert wird der iSFP über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des BAFA. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Erlaubnis des Eigentümers. Den Antrag stellen wir für Sie, wenn Sie uns bevollmächtigen — ausgezahlt wird immer an Sie.

Zuschuss für den individuellen Sanierungsfahrplan
GebäudeFördersatzHöchstbetrag
Ein- und Zweifamilienhaus50 % des Honorars650 €
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten50 % des Honorars850 €
Erläuterung in der Eigentümerversammlung (WEG)Einmalig je Wohnungseigentümergemeinschaft, zusätzlich zum iSFP-Zuschuss.100 % des Honorars250 €

Der iSFP-Bonus — und was sich im Juli 2026 geändert hat

Der eigentliche finanzielle Hebel kommt nach dem Fahrplan: Setzen Sie eine der geplanten Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren um, erhöht sich der Fördersatz der BEG-Einzelmaßnahme um 5 Prozentpunkte, und die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben verdoppelt sich — für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 €.

Seit dem 21.07.2026 gelten dafür neue Regeln. Der Bonus setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto je Wohneinheit voraus und wird nur auf den Teil der Ausgaben gewährt, der darüber liegt. Bei 40.000 € Investition bekommen Sie den Bonus also auf 10.000 €. Für den Heizungstausch, die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen und für Fachplanung und Baubegleitung gibt es keinen iSFP-Bonus. Die Verdopplung der Höchstgrenze bleibt davon unberührt — und ist in der Praxis oft der wichtigere Effekt.

Voraussetzungen auf einen Blick

Der Bauantrag für das Gebäude muss mindestens zehn Jahre zurückliegen. Der Förderantrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt sein. Ein Vor-Ort-Termin ist Pflicht. Und für den iSFP-Bonus muss der Fahrplan aus dem BAFA-Programm gefördert worden sein — für das Münchner FKG dagegen nicht.

Stand der Angaben: 03.09.2026. Quellen: BAFA — Energieberatung für Wohngebäude · BAFA-Merkblatt BEG EM, Version 1.13 (21.07.2026) · BMWE-FAQ zum iSFP-Bonus · dena Gebäudeforum — der iSFP. Fördersätze und Fristen ändern sich — verbindlich ist immer die jeweils gültige Richtlinie.

Häufige Fragen zu Sanierungsfahrplan (iSFP)

Nein. Der Fahrplan ist ein Angebot, keine Verpflichtung. Sie entscheiden, welche Schritte Sie wann gehen — und ob überhaupt. Der Zuschuss für die Erstellung bleibt Ihnen in jedem Fall.

Sinnvoll ist er trotzdem gerade dann, wenn Sie nur eine einzelne Maßnahme planen: Er stellt sicher, dass diese Maßnahme den späteren Schritten nicht im Weg steht — zum Beispiel, dass eine neue Heizung nicht für ein ungedämmtes Haus ausgelegt wird, das Sie in fünf Jahren dämmen wollen.

Das Honorar hängt von Größe und Komplexität des Gebäudes ab — ein Reihenhaus ist schneller aufgenommen als ein Mehrfamilienhaus mit drei Heizkreisen. Wir nennen Ihnen den Preis vorab im Angebot.

Davon übernimmt der Bund 50 %, höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohneinheiten. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommen einmalig bis zu 250 € für die Erläuterung in der Versammlung dazu.

Für den iSFP-Bonus gilt: Die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Das ist bewusst großzügig — der Fahrplan ist als langfristiges Werkzeug gedacht.

Für das Münchner FKG gelten eigene Anforderungen: Anerkannt werden Sanierungsfahrpläne ab dem 19.01.2024, die eine schrittweise Sanierung bis spätestens 2035 auf einen zugelassenen Zielstandard darstellen.

Vorgeschrieben ist nichts — aber je mehr wir vorab haben, desto genauer wird die Berechnung. Hilfreich sind aus unserer Erfahrung: Grundrisse und Schnitte, die Baubeschreibung oder Angaben zum Baujahr, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, das Typenschild oder die Rechnung der Heizung und, falls vorhanden, ein alter Energieausweis oder frühere Sanierungsrechnungen.

Fehlen Pläne, nehmen wir das Gebäude vor Ort auf. Das dauert dann etwas länger, geht aber.

Das Format iSFP ist für Wohngebäude gemacht. Für Bürogebäude, Praxen, Werkstätten oder Hallen gibt es ein eigenes BAFA-Programm, die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“. Das Modul Energieberatung nach DIN V 18599 wird dort ebenfalls mit 50 % des Honorars gefördert, gestaffelt nach Nettogrundfläche bis maximal 4.000 €.

Sprechen Sie uns an — wir sagen Ihnen, welches Programm für Ihr Gebäude passt.

Antragsberechtigt ist der Eigentümer — oder mit dessen Erlaubnis auch ein Mieter oder Pächter. Als Kaufinteressent können Sie den Fahrplan also nur beauftragen, wenn der Verkäufer mitspielt.

Was aber immer geht: eine Einschätzung vor dem Kauf, ohne Förderung und ohne das offizielle Format. Sie wissen dann, welche Kosten in den nächsten Jahren auf Sie zukommen — und können den Fahrplan nach dem Kauf mit Förderung nachholen.

Der Fahrplan gehört zum Gebäude und ist für Käufer ein handfestes Argument: Sie sehen, was gemacht wurde, was noch ansteht und was es kostet. Ob der neue Eigentümer den iSFP-Bonus nutzen kann, hängt von den Bedingungen der BEG zum Zeitpunkt seines Antrags ab — das klären wir im Einzelfall mit der Förderstelle.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und auf den Förderseiten BEG Einzelmaßnahmen und FKG München.

Wo steht Ihr Haus — und wo soll es hin?

Im Erstgespräch klären wir, ob ein Sanierungsfahrplan für Sie der richtige Einstieg ist. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Beratungsgespräch iSFP

Standorte

München
Elsenheimerstr. 61
80687 München

Weßling
Kirchenstr. 14
82234 Weßling (Hochstadt)

E-Mail

info@grunwald-energie.com
grunwald-energie.com

Telefon

+49 89 122238099