Bauleiter mit Tablet prüft frisch montierte Dämmplatten am Gerüst

Leistungen · Mit Förderung

Damit gut gemeint auch gut gemacht wird.

Dämmung, Fenster, Lüftung: Der Unterschied zwischen einer Sanierung, die funktioniert, und einer, die später Ärger macht, liegt in Details, die man auf der Baustelle sehen muss. Wir planen, prüfen und bestätigen — und der Bund zahlt die Hälfte.

Was ist denn eine energetische Baubegleitung?

Kurz gesagt: Bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung übernimmt ein Energieeffizienz-Experte die technische Planung Ihrer Einzelmaßnahme, prüft Angebote und Ausführung und bestätigt der Förderstelle, dass alles den Anforderungen entspricht. Ohne ihn gibt es für Dämmung und Fenster keine BEG-Förderung.

Sie lassen das Dach dämmen, die Fenster tauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen. Der Handwerker macht seine Arbeit — aber wer prüft, ob die Dämmung wirklich die geplante Dicke hat, ob der Fensteranschluss luftdicht ist, ob die neue Anlage zur Förderrichtlinie passt? Genau das ist Baubegleitung: ein unabhängiger Blick auf Planung und Ausführung, von jemandem, der nicht selbst verkauft.

Für die Bundesförderung ist dieser Blick bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik keine Option, sondern Pflicht. Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte muss den Antrag mit vorbereiten und nach der Umsetzung bestätigen, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Ohne diese Bestätigung wird nicht ausgezahlt.

Der Bund weiß, dass das Geld kostet — und fördert die Fachplanung und Baubegleitung deshalb selbst mit 50 % der Ausgaben. Am Ende bekommen Sie eine dokumentierte „Hausakte“: Was wurde geplant, was wurde eingebaut, mit welchen Werten. Beim nächsten Schritt und beim späteren Verkauf ist das Gold wert.

Hände messen mit dem Zollstock die Dicke der Fassadendämmung an einer Fensterlaibung
Sitzt die Dämmung an der Laibung? Solche Details entscheiden über Wärmebrücken — und über die Förderung.

Wozu brauche ich die?

Ohne Experten keine Förderung

Bei Dämmung, Fenstern, Lüftung, Efficiency Smart Home und beim iSFP-Bonus verlangt die BEG einen Energieeffizienz-Experten — schon bei der Antragstellung, nicht erst am Ende.

Die Hälfte zahlt der Bund

Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % gefördert: bis zu 5.000 € förderfähige Ausgaben beim Ein- und Zweifamilienhaus, 2.000 € je Wohneinheit ab drei Wohnungen, höchstens 20.000 €.

Fehler früh statt teuer

Wärmebrücken am Fensteranschluss, fehlende Luftdichtheit, falsch dimensionierte Lüftung — wir sehen es auf der Baustelle, bevor die Fassade zu ist.

Angebote, die vergleichbar sind

Wir formulieren, was ausgeschrieben werden muss, und prüfen die Angebote gegen die technischen Anforderungen. Sie vergleichen dann Gleiches mit Gleichem.

Die Leistung im Detail

Was wir konkret übernehmen

Die Förderrichtlinie beschreibt, was zur Fachplanung und Baubegleitung gehört. Nicht jede Maßnahme braucht alles — bei einem Fenstertausch ist die Liste kürzer als bei einer Dachdämmung mit neuer Lüftung. Typischerweise sind es diese Bausteine:

Leistungen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
PhaseLeistungen
Vor dem AntragBestandsaufnahme, Prüfung der Förderfähigkeit, Detailplanung der Maßnahme (Wärmeschutz, Wärmebrücken, Luftdichtheit, Lüftungskonzept), Bestätigung zum Antrag und Technische Projektbeschreibung
VergabeLeistungsbeschreibung für die Angebotseinholung, Prüfung der Angebote gegen die technischen Mindestanforderungen, Preisspiegel, Beratung bei der Vergabe
BaustelleBaustellenbegehungen mit Sichtprüfung, Kontrolle der eingebauten Materialien und Dicken, Prüfung der Herstellernachweise, Fotodokumentation — bei Bedarf Leckageortung oder Blower-Door-Messung
AbschlussMitwirkung bei der Abnahme, Rechnungsprüfung, Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Bestätigung nach Durchführung, Verwendungsnachweis, Übergabe der Dokumentation
Bauleiter mit Tablet prüft frisch montierte Holzfaser-Dämmplatten am Gerüst
Mindestens eine Baustellenbegehung sieht die Richtlinie vor — bei uns sind es so viele, wie die Maßnahme braucht.

Was der Bund dazugibt

Die Fachplanung und Baubegleitung wird als eigener Fördertatbestand mit 50 % der Ausgaben bezuschusst. Voraussetzung ist, dass sie zu einer geförderten Maßnahme an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik, zur Heizungsoptimierung oder zur Errichtung eines Gebäudenetzes gehört.

Förderung der Fachplanung und Baubegleitung in der BEG EM
GebäudeFörderfähige AusgabenZuschuss
Ein- und Zweifamilienhausbis 5.000 €50 %, also bis 2.500 €
Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten2.000 € je Wohneinheit, max. 20.000 €50 %, also bis 10.000 €
Nichtwohngebäude5 € je m² Nettogrundfläche, max. 20.000 €50 %, also bis 10.000 €

Ausnahme Heizungstausch

Beim reinen Heizungstausch über die KfW gibt es keinen eigenen Fördertatbestand für die Baubegleitung. Unsere Planungs- und Beratungskosten laufen dort in den förderfähigen Gesamtkosten mit — und werden mit dem Fördersatz der Heizung bezuschusst. Für die Heizungsoptimierung beim BAFA gilt dagegen wieder der 50-%-Satz.

Unabhängig — das ist Bedingung

Die Richtlinie verlangt, dass der Energieeffizienz-Experte vorhabenbezogen unabhängig ist: Er darf weder beim ausführenden Betrieb angestellt sein noch von ihm beauftragt werden oder Leistungen an ihn vermitteln. Er wird von Ihnen gesondert beauftragt und gesondert abgerechnet. Der Grund ist einfach — wer selbst verkauft, prüft nicht neutral. Ist die Unabhängigkeit nicht gegeben, gibt es statt 50 % nur den Fördersatz der Maßnahme.

Stand der Angaben: 03.09.2026. Quellen: BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 (BMWE) · BAFA — Fachplanung und Baubegleitung · Infoblatt förderfähige Maßnahmen BEG, Version 10.1 (07/2026). Fördersätze und Fristen ändern sich — verbindlich ist immer die jeweils gültige Richtlinie.

Häufige Fragen zu Baubegleitung Einzelmaßnahmen

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz), an der Anlagentechnik (Lüftung, Efficiency Smart Home), für den iSFP-Bonus und für Gebäudenetze: ja, ohne Ausnahme. Der Experte muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sein und wird schon bei der Antragstellung gebraucht.

Für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus genügt die Fachunternehmererklärung des Handwerksbetriebs. Auch dort kann ein Experte eingebunden werden — er muss aber nicht.

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt der Energieeffizienz-Experte vor der Antragstellung. Sie beschreibt die geplante Maßnahme, die förderfähigen Kosten und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingeplant sind. Beim BAFA heißt das Gegenstück Technische Projektbeschreibung (TPB). Ohne diese Bestätigung kann kein Antrag gestellt werden.

Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) folgt nach Abschluss der Arbeiten: Der Experte bestätigt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie beantragt, und listet die Ausgaben auf. Erst mit ihrer Anerkennung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Nein — nicht als geförderte Fachplanung und Baubegleitung. Die Richtlinie verlangt, dass der Experte unabhängig vom ausführenden Betrieb ist. Ein Handwerksbetrieb, der die Dämmung verkauft und einbaut, kann nicht gleichzeitig neutral prüfen, ob sie richtig eingebaut ist.

Das heißt nicht, dass Ihr Handwerker schlecht arbeitet. Es heißt nur, dass zwei Augenpaare besser sind als eines — und dass der Bund diese zweite Prüfung zur Bedingung macht.

Die Richtlinie schreibt mindestens eine Begehung vor. Wie viele es tatsächlich werden, hängt von der Maßnahme ab: Bei einer Dachdämmung wollen wir die Dämmung sehen, bevor sie verkleidet wird, und die Luftdichtheitsebene, bevor die Innenverkleidung kommt — das sind mindestens zwei Termine. Beim Fenstertausch reicht oft eine Kontrolle der Anschlüsse.

Wir stimmen die Termine mit Ihrem Handwerker ab, sodass wir genau dann da sind, wenn etwas zu sehen ist.

Vor dem Antrag, und das ist der wichtigste Punkt: Der Antrag beim BAFA kann nur mit unserer Technischen Projektbeschreibung gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen ausdrücklich vor dem Antrag erbracht werden, sie gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Idealerweise sprechen wir, bevor Sie Angebote einholen. Dann können wir Ihnen sagen, was in der Leistungsbeschreibung stehen muss, damit die Angebote später förderfähig sind.

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Anzahl der Maßnahmen. Wir nennen es Ihnen vorab im Angebot. Davon übernimmt der Bund 50 %, bis zu den genannten Höchstgrenzen — bei einem Einfamilienhaus also bis zu 2.500 € Zuschuss.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Wenn die Baubegleitung dazu führt, dass eine Wärmebrücke am Fensteranschluss vermieden wird, sparen Sie nicht nur Heizkosten, sondern vor allem eine spätere Schimmelsanierung. Das ist der eigentliche Wert.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und auf den Förderseiten BEG Einzelmaßnahmen.

Sie planen eine Einzelmaßnahme?

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Angebote einholen. Dann stimmt die Leistungsbeschreibung — und der Förderantrag geht glatt durch.

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