Schimmel und Feuchteschäden vermeiden
Die Lüftung zum Feuchteschutz muss auch dann funktionieren, wenn niemand zu Hause ist. Das Konzept stellt sicher, dass die Bausubstanz nicht von den Lüftungsgewohnheiten der Bewohner abhängt.

Leistungen · Unabhängig von Förderung
Neue Fenster, gedämmtes Dach — und plötzlich beschlagen die Scheiben, in der Ecke wird es dunkel. Das Lüftungskonzept klärt vorher, ob Ihr Haus nach der Sanierung noch genug Luft bekommt, und wenn nicht, wie es sie bekommt.
Kurz gesagt: Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 prüft rechnerisch, ob ein Gebäude ohne aktives Lüften der Bewohner genug Luft austauscht, um Feuchteschäden zu vermeiden. Reicht die natürliche Undichtigkeit nicht, legt es fest, welche lüftungstechnische Maßnahme nötig ist — von der Außenwandöffnung bis zur Anlage mit Wärmerückgewinnung.
Alte Häuser lüften sich selbst — durch undichte Fenster, Fugen und Ritzen. Das kostet Energie, sorgt aber dafür, dass Feuchtigkeit aus Duschen, Kochen und Atmen abtransportiert wird. Werden die Fenster getauscht und das Dach gedämmt, ist diese unfreiwillige Lüftung weg. Die Feuchte bleibt im Haus, schlägt sich an den kältesten Stellen nieder — und dort wächst Schimmel.
Das Lüftungskonzept ist die Prüfung, ob genau das droht. Nach DIN 1946-6 wird berechnet, wie viel Luftwechsel das Gebäude für den Feuchteschutz mindestens braucht — also den Schutz der Bausubstanz, unabhängig davon, ob jemand die Fenster öffnet. Dem gegenüber steht die Luftmenge, die durch die verbleibenden Undichtigkeiten ohnehin ausgetauscht wird.
Reicht die natürliche Infiltration, ist das Konzept damit fertig: Es dokumentiert, dass keine Maßnahme nötig ist. Reicht sie nicht, legt es fest, welche lüftungstechnische Maßnahme das Defizit deckt — das kann eine einfache Außenwandöffnung sein, ein Abluftventilator im Bad oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Das Konzept sagt, was nötig ist. Was Sie einbauen, entscheiden Sie.

Die Lüftung zum Feuchteschutz muss auch dann funktionieren, wenn niemand zu Hause ist. Das Konzept stellt sicher, dass die Bausubstanz nicht von den Lüftungsgewohnheiten der Bewohner abhängt.
Die BEG verlangt bei jeder Maßnahme, die die Luftdichtheit erhöht — Fenstertausch, Dachdämmung — ein Lüftungskonzept als Teil der Fachplanung. Ohne Konzept keine Bestätigung.
Für Effizienzhäuser ist das Lüftungskonzept vorgeschrieben; die Anlage muss die Nennlüftung nach DIN 1946-6 leisten. Beim Effizienzhaus 40 EE ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht.
Frische Luft ohne Zugluft und ohne Straßenlärm bei offenem Fenster, weniger CO₂ im Schlafzimmer, Pollenfilter für Allergiker — eine kontrollierte Lüftung ist auch Komfort.
Bei Neubauten immer. Im Bestand, wenn die Sanierung die Luftdichtheit spürbar erhöht: nach DIN 1946-6, wenn mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuert wird oder — bei Ein- und Zweifamilienhäusern — mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Die Förderrichtlinien knüpfen unabhängig davon an: Sobald eine geförderte Maßnahme die Dichtheit erhöht, ist zu prüfen, ob lüftungstechnische Maßnahmen für den Feuchteschutz nötig sind.
Die Norm unterscheidet, wie viel Luft für welchen Zweck gebraucht wird. Der Feuchteschutz ist das Minimum, das ohne Bewohner funktionieren muss — alle anderen Stufen dürfen auf das Fensterlüften der Bewohner setzen, sofern das Konzept es zulässt.
| Stufe | Zweck | Muss nutzerunabhängig sein? |
|---|---|---|
| Lüftung zum Feuchteschutz | Schutz der Bausubstanz bei zeitweiliger Abwesenheit und reduzierten Feuchtelasten | Ja — das ist der Kern des Konzepts |
| Reduzierte Lüftung | Hygienischer Mindeststandard bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer | Nein |
| Nennlüftung | Normale Nutzung: Hygiene, Gesundheit, Bautenschutz bei Anwesenheit der Nutzer | Nein — bei Effizienzhäusern aber Anlagenanforderung |
| Intensivlüftung | Abbau von Lastspitzen: Kochen, Duschen, viele Gäste | Nein |

Das Ergebnis ist eine von vier Antworten, in aufsteigendem Aufwand. Erstens: Die Infiltration reicht, keine Maßnahme nötig — bei kleineren Sanierungen häufiger, als man denkt. Zweitens: freie Lüftung über Außenwandluftdurchlässe in den Fensterrahmen oder der Wand, die den Druckunterschied nutzen. Drittens: eine Abluftanlage, typischerweise in Bad und Küche, die Zuluft über Außenwandöffnungen nachzieht. Viertens: eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung, zentral mit Kanalnetz oder dezentral mit Geräten in der Außenwand.
Welche Lösung passt, hängt vom Gebäude, vom Budget und vom angestrebten Standard ab. Das Konzept liefert die Grundlage; die Auslegung der Anlage — Luftmengen je Raum, Geräteauswahl, Kanalführung — ist der nächste Schritt, den wir ebenfalls übernehmen. Fensterlose Bäder und WCs sind ein Sonderfall: Für sie gilt DIN 18017-3, sie brauchen in jedem Fall eine Abluft.
Stand der Angaben: 03.09.2026. Quellen: DIN 1946-6:2019-12 (dinmedia.de) · Verbraucherzentrale — Planung einer Lüftungsanlage (Stand 18.11.2025) · BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 (BMWE) · BAFA — Technische FAQ zur BEG (Version 7.0). Fördersätze und Fristen ändern sich — verbindlich ist immer die jeweils gültige Richtlinie.
Nein. Das Konzept ist zuerst eine Prüfung. Ergibt sie, dass die verbleibende Undichtigkeit des Gebäudes für den Feuchteschutz reicht, ist keine Anlage nötig — das wird dokumentiert, fertig. Erst wenn ein Defizit besteht, legt das Konzept eine Maßnahme fest, und die kleinste davon ist eine passive Öffnung im Fensterrahmen.
Bei Komplettsanierungen zum Effizienzhaus ist die Antwort allerdings fast immer eine Anlage, weil die Hülle dann sehr dicht ist. Beim Effizienzhaus 40 EE ist die Anlage mit Wärmerückgewinnung ausdrücklich vorgeschrieben.
Für Sie als aufmerksamer Bewohner: ja, mehrmals täglich Stoßlüften deckt den Bedarf. Die Norm rechnet aber bewusst nicht mit dem Bewohner — sie fragt, ob die Bausubstanz auch geschützt ist, wenn niemand lüftet: im Urlaub, bei Schichtarbeit, wenn das Haus vermietet ist. Genau diese Stufe, die Lüftung zum Feuchteschutz, muss nutzerunabhängig funktionieren.
Der zweite Punkt ist praktischer Natur: Wer nachts bei geschlossenem Fenster schläft, hat morgens CO₂-Werte im Raum, die Konzentration und Schlafqualität messbar beeinträchtigen. Eine Grundlüftung löst das nebenbei.
Zentrale Anlagen haben ein Gerät und ein Kanalnetz durch das ganze Haus. Sie sind leiser im Raum, effizienter in der Wärmerückgewinnung und leichter zu warten, brauchen aber Platz für Kanäle — im Bestand oft der Knackpunkt. Dezentrale Geräte sitzen paarweise in der Außenwand und wechseln im Takt die Richtung; sie sind mit einer Kernbohrung nachrüstbar, dafür sind sie im Raum hörbar und filtern schlechter.
Im Neubau und bei der Komplettsanierung mit ohnehin offenen Decken raten wir meist zur zentralen Anlage, bei der Einzelmaßnahme im bewohnten Bestand zur dezentralen. Das Konzept liefert die Zahlen, die Entscheidung treffen wir gemeinsam.
Ja. Raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sind in der BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA mit 15 % förderfähig, mit Sanierungsfahrplan 20 %. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage mindestens die Lüftung zum Feuchteschutz sicherstellt — also genau das, was das Konzept nachweist. Die Planung ist als Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mit 50 % förderfähig.
Aktuelle Sätze und Bedingungen finden Sie auf unserer Seite zu den BEG Einzelmaßnahmen.
Wenn Sie mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuern, verlangt die Norm die Prüfung — und die Förderung verlangt sie bei jedem geförderten Fenstertausch. Der Grund ist genau dieser Fall: Neue Fenster sind der häufigste Auslöser für Schimmel im Bestand, weil die alte Selbstlüftung über die Fensterfugen wegfällt und sonst nichts geändert wird.
Die gute Nachricht: Bei einem reinen Fenstertausch ist die Antwort oft ein Fensterfalzlüfter oder ein Außenwandluftdurchlass — überschaubar im Aufwand, aber wirksam.
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und auf den Förderseiten BEG Einzelmaßnahmen.
Lassen Sie uns vorher rechnen, ob Ihr Haus danach noch atmet. Das Konzept ist schnell gemacht und bei geförderten Maßnahmen ohnehin dabei.
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