Heizungstechniker erklärt einem Eigentümer die neue Wärmepumpen-Inneneinheit neben dem alten Ölkessel

Leistungen · Mit Förderung

Die neue Heizung — eine Entscheidung für 20 Jahre.

Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme oder Hybrid? Das Gesetz lässt Ihnen seit Juli 2026 wieder die Wahl. Umso wichtiger ist, dass jemand mit Ihnen rechnet, der nichts verkauft — und die Förderung von bis zu 70 % sicher ins Ziel bringt.

Was heißt Beratung zum Heizungstausch?

Kurz gesagt: Wir klären herstellerunabhängig, welches Heizsystem zu Ihrem Gebäude, Ihrem Budget und Ihren Plänen passt, was das Gesetz dazu verlangt und welche Förderung Sie bekommen — und begleiten den Antrag, damit am Ende bis zu 70 % Zuschuss tatsächlich fließen.

Die alte Heizung ist zwanzig Jahre alt, der Schornsteinfeger runzelt die Stirn, und der Heizungsbauer hat auch schon ein Angebot da. Genau an diesem Punkt lohnt es sich, einmal kurz innezuhalten. Denn eine neue Heizung ist keine Reparatur, sondern eine Weichenstellung: Sie legt fest, welche Energie Sie die nächsten zwei Jahrzehnte einkaufen — und ob die Anlage zu dem Haus passt, das Sie in zehn Jahren haben wollen.

Unsere Beratung setzt vor dem Angebot an. Wir schauen uns Gebäude, Heizflächen und Verbrauch an, rechnen die Heizlast und vergleichen die Systeme, die für Ihr Haus in Frage kommen: Wärmepumpe, Pellets, Anschluss an ein Wärmenetz, Hybridlösungen. Für jede Variante zeigen wir Investition, Förderung und laufende Kosten nebeneinander — ohne Produkt im Hinterkopf, weil wir keins verkaufen.

Dazu gehört der rechtliche Rahmen. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, und es hat die Regeln beim Heizungstausch grundlegend geändert: Die Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien ist weg, ebenso die Austauschpflicht für alte Kessel. Stattdessen gibt es neue Vorgaben für fossile Heizungen ab 2029. Was das für Ihre Entscheidung bedeutet, erklären wir Ihnen in Ruhe — und dann kümmern wir uns um den Förderantrag.

Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe neben einem sanierten Wohnhaus im Winter
Die Wärmepumpe ist im Bestand oft die richtige Wahl — aber nur in der richtigen Größe und mit passenden Heizflächen.

Warum nicht einfach den Heizungsbauer fragen?

Unabhängig rechnen

Der Heizungsbauer verkauft, was er kennt und lagert. Wir vergleichen die Systeme mit Zahlen, die für Ihr Haus gelten — Investition, Zuschuss, Stromkosten, Lebensdauer.

Die Förderung wirklich bekommen

30 % Grundförderung, bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, bis zu 40 % Einkommensbonus — gedeckelt bei 70 %. Wer die Reihenfolge Antrag, Vertrag, Auftrag verwechselt, verliert alles.

Die richtige Größe

Die Förderung verlangt eine raumweise Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Beides sorgt dafür, dass die Anlage nicht zu groß gekauft wird.

Fristen im Blick

Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich, die Wärmepumpen-Grundförderung soll ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 % fallen. Der Antragszeitpunkt entscheidet.

Die Leistung im Detail

Was das Gesetz seit Juli 2026 verlangt

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Bund die Heizungsparagrafen des bisherigen GEG gestrichen: Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien, die Austauschpflicht für Kessel über 30 Jahre und die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung gibt es nicht mehr. Beim Ersatz einer Heizung im Bestand haben Sie nach § 42 die freie Wahl unter zehn Optionen — von der Gasheizung bis zur Wärmepumpe.

Frei heißt aber nicht folgenlos. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss sie nach § 43 mit steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe betreiben: ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % — oder die Pflicht über Solarthermie, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Hybrid-Wärmepumpe erfüllen. Parallel kündigt § 42a eine Quote für die Brennstofflieferanten an, die bis 2045 auf klimaneutrale Brennstoffe führen soll. Für Sie als Eigentümer heißt das: Eine fossile Heizung bleibt erlaubt, wird aber im Betrieb teurer und regulierter. Genau das gehört in den Kostenvergleich.

Vorsicht mit alten Informationen

Viele Ratgeber im Netz — und leider auch manche Angebote — arbeiten noch mit den Regeln des GEG 2024: 65-Prozent-Pflicht, kommunale Wärmeplanung als Auslöser, Betriebsverbot 2045. Das alles steht so nicht mehr im Gesetz. Was weiter gilt: die Heizungsprüfung nach § 60b und der hydraulische Abgleich nach § 60c für Gebäude ab sechs Wohnungen, und ab 2027 eine Betriebsprüfung für Wärmepumpen in solchen Gebäuden.

Was der Bund dazugibt

Die Heizungsförderung läuft über die KfW (Programm 458 für private Eigentümer). Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen, Anschlüsse an Wärme- und Gebäudenetze sowie innovative Erneuerbare-Systeme — nicht aber Gas-, Öl- oder Stromdirektheizungen. Die Sätze addieren sich bis zu einem Deckel:

Fördersätze der BEG-Heizungsförderung, Stand 21.07.2026
BausteinSatzBedingung
Grundförderung30 %Für alle förderfähigen Wärmeerzeuger. Für Wärmepumpen voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 nur noch 15 %.
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte, entfällt ab 01.08.2028.
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Für Selbstnutzer nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 bzw. 50.000 €. Mit Kind im Haushalt einmalig 10.000 € Freibetrag.
Wertschöpfungsbonus15 %Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027, nur für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU.
DeckelFörderfähige Ausgaben: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Die erste Grenze sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.70 % / 80 %80 % nur bei Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag 40.000 €).

Unsere Planungs- und Beratungsleistung läuft beim Heizungstausch in den förderfähigen Gesamtkosten mit und wird mit demselben Satz bezuschusst. Wer die Restsumme finanzieren will, bekommt den Ergänzungskredit der KfW über die Hausbank — bis 120.000 € je Wohneinheit, für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 € zinsverbilligt.

Was eine förderfähige Wärmepumpe können muss

Die technischen Mindestanforderungen sind seit Juli 2026 strenger, aber übersichtlich: Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, nachgewiesen nach VDI 4650; raumweise Heizlastberechnung; hydraulischer Abgleich nach Verfahren B; Anpassung der Heizkurve; eine Schnittstelle für netzdienliches Steuern und ein intelligentes Messsystem. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens 10 Dezibel unter den Geräusch-Grenzwerten der EU-Verordnung liegen. Ab 2028 sind nur noch Geräte mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Welche Modelle die Anforderungen erfüllen, steht in der Wärmeerzeugerliste des BAFA — wir prüfen das Angebot Ihres Heizungsbauers dagegen.

Heizungstechniker erklärt einer Eigentümerin die neue Wärmepumpen-Inneneinheit neben dem alten Ölkessel
Alt raus, neu rein — dazwischen liegt die Frage, ob Heizkörper, Warmwasser und Stromanschluss zur neuen Anlage passen.

So läuft es bei uns

  1. Bestandsaufnahme und Systemvergleich

    Wir nehmen Gebäude, Heizflächen und Verbrauch auf, rechnen die Heizlast und stellen zwei bis drei Heizsysteme mit Investition, Förderung und Betriebskosten gegenüber.

  2. Angebote prüfen

    Sie holen Angebote ein, wir prüfen sie gegen die technischen Mindestanforderungen und die Heizlast — und sagen Ihnen, wo ein Angebot zu groß, zu laut oder nicht förderfähig ist.

  3. Bestätigung zum Antrag

    Wir erstellen als Energieeffizienz-Experten die Bestätigung zum Antrag. Sie schließen den Vertrag mit dem Heizungsbauer unter der aufschiebenden Bedingung der KfW-Zusage.

  4. Antrag im KfW-Portal

    Sie stellen den Antrag mit Bestätigung und Vertrag — vor dem Einbau. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate für die Umsetzung. In München prüfen wir zusätzlich, ob das städtische FKG mehr bringt als die Boni des Bundes; beides zusammen geht nicht.

  5. Einbau, Abgleich, Nachweis

    Der Heizungsbauer baut ein und gleicht ab, wir stellen die Bestätigung nach Durchführung aus. Dann wird ausgezahlt.

Stand der Angaben: 03.09.2026. Quellen: GModG §§ 42–46 (gesetze-im-internet.de) · BBSR — Neuregelungen mit dem GModG · BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 mit TMA (BMWE) · KfW-Merkblatt 458, gültig ab 21.07.2026 · BAFA — Wärmeerzeugerliste (förderfähige Wärmepumpen) · Infoblatt förderfähige Maßnahmen BEG, Version 10.1 (07/2026). Fördersätze und Fristen ändern sich — verbindlich ist immer die jeweils gültige Richtlinie.

Häufige Fragen zu Heizungstausch

Gesetzlich nicht mehr. Die Austauschpflicht für Kessel über 30 Jahre ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz im Juli 2026 entfallen, ebenso ein Betriebsverbot. Solange Ihre Anlage läuft und der Schornsteinfeger keine Sicherheitsmängel feststellt, dürfen Sie sie betreiben.

Wirtschaftlich ist die Frage eine andere: Ein alter Kessel verbraucht mehr, die Förderung für den Austausch ist heute hoch und sinkt ab 2027, und wer erst tauscht, wenn die Heizung im Januar ausfällt, entscheidet unter Druck. Die Förderung erlaubt für den Notfall übrigens eine Mietheizung bis zu einem Jahr als förderfähige Ausgabe.

Ja, das Gesetz lässt es zu. Aber eine nach dem 29.07.2026 eingebaute Gas- oder Ölheizung muss ab 2029 mit steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe betrieben werden — 10 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 — oder Sie erfüllen die Pflicht über Solarthermie, Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine Hybrid-Wärmepumpe. Dazu kommt eine angekündigte Quote für die Brennstofflieferanten, die Gas und Öl bis 2045 klimaneutral machen soll.

Gefördert wird eine Gasheizung nicht, mit Ausnahme der Mehrkosten für wasserstofffähige Geräte. In unserem Kostenvergleich rechnen wir beide Wege ehrlich durch — und zeigen, wann die Gasheizung trotz niedrigerer Anschaffung teurer wird.

In den meisten Fällen ja — die Frage ist, mit welcher Vorlauftemperatur. Eine Wärmepumpe arbeitet effizient, wenn die Heizkörper mit etwa 50 °C auskommen. Ob sie das tun, zeigt die raumweise Heizlastberechnung, die für die Förderung ohnehin Pflicht ist. Oft müssen nur einzelne Heizkörper vergrößert werden.

Die Förderung verlangt eine Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Wo das im unsanierten Zustand nicht erreichbar ist, ist manchmal eine Dämmmaßnahme vorher der bessere Weg — genau das klären wir im Sanierungsfahrplan.

Als selbstnutzender Eigentümer mit einer alten Öl- oder Gasheizung: 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus sind 46 %. Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €, kommen 30 % Einkommensbonus dazu — gedeckelt bei 70 %. Unter 30.000 € sind es 40 % Bonus und ein Deckel von 80 %.

Bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das bis zu 19.600 € Zuschuss. Vermieter bekommen nur die Grundförderung; für Eigentümergemeinschaften gelten eigene Regeln je Wohnung.

Vor dem Einbau, mit unterschriebenem Vertrag und Bestätigung zum Antrag. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die sich auf die Förderzusage bezieht. Ohne diese Klausel gilt der Vertragsabschluss als Vorhabenbeginn — und die Förderung ist verloren, egal wie gut die Anlage ist.

Wer die Klausel hat und keine Zusage bekommt, ist nicht gebunden. Deshalb sehen wir uns den Vertrag vor Ihrer Unterschrift an.

Für den reinen Heizungstausch nicht zwingend — die Bestätigung kann auch der Fachunternehmer ausstellen. Sobald Sie aber den iSFP-Bonus nutzen, Dämmung oder Fenster mitmachen oder ein Gebäudenetz errichten, ist der Experte Pflicht.

Unabhängig davon ist unsere Rolle eine andere als die des Heizungsbauers: Wir prüfen, ob die Anlage zum Haus passt, und nicht, ob sie zum Lager passt. Die Kosten dafür laufen in der Heizungsförderung mit.

Die Stadt München stockt die Bundesförderung für den Heizungstausch auf — schließt das aber aus, wenn für auch nur eine Wohnung des Gebäudes der Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus beantragt wurde. Man muss also rechnen, welcher Weg mehr bringt. Außerdem entfällt die städtische Förderung, wenn ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Details auf unserer Seite zum FKG München.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und auf den Förderseiten BEG Einzelmaßnahmen und FKG München.

Die Heizung ist alt — aber noch nicht kaputt?

Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt für ein Gespräch. In Ruhe entscheiden, solange die Förderung noch hoch ist.

Heizungsberatung anfragen

Standorte

München
Elsenheimerstr. 61
80687 München

Weßling
Kirchenstr. 14
82234 Weßling (Hochstadt)

E-Mail

info@grunwald-energie.com
grunwald-energie.com

Telefon

+49 89 122238099